Wie groß darf eine Sauna im Garten sein ohne Baugenehmigung? Rechtliche Grenzen, Tipps & Expertenwissen

Wer eine Sauna im Garten bauen will, sollte wissen, wann eine Baugenehmigung nötig ist. Je nach Bundesland sind Saunen bis 30 m³ oder sogar 75 m³ genehmigungsfrei. Hier erfährst du, worauf du achten musst – inklusive Expertentipps von Koba Sauna.

Eine eigene Sauna im Garten ist für viele Menschen ein Traum: Ruhe, Wärme und Entspannung direkt hinter dem Haus.
Doch bevor du mit dem Bau beginnst, stellt sich die entscheidende Frage:
Wie groß darf eine Gartensauna eigentlich sein, ohne dass du dafür eine Baugenehmigung brauchst?

Bei Koba Sauna wissen wir aus Erfahrung, dass genau diese Frage zu den häufigsten gehört.
Darum fassen wir hier alle wichtigen Informationen zusammen – verständlich, praxisnah und mit offiziellen Quellen belegt.

Wann ist eine Baugenehmigung für eine Gartensauna nötig?

Ob du eine Baugenehmigung brauchst, hängt in Deutschland vom jeweiligen Bundesland ab.
Zuständig sind die Landesbauordnungen, die festlegen, wann eine Sauna als bauliche Anlage gilt.

Im Allgemeinen gilt:

  • Kleine, freistehende Saunen werden als Nebenanlagen betrachtet – ähnlich wie Gartenhäuser.

  • Wenn sie keine Feuerstätte (z. B. Holzofen) enthalten, sind sie in vielen Regionen genehmigungsfrei.

  • Elektrisch beheizte Saunen sind meist unproblematisch, da sie nicht unter die Bundesimmissionsschutzverordnung fallen.

  • Sobald du jedoch ein festes Fundament, Wasser- oder Abwasseranschlüsse planst, kann die Genehmigungspflicht greifen.

In Hessen etwa dürfen laut Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Saunagebäude unter 30 m³ Bruttorauminhalt ohne Holzofen genehmigungsfrei errichtet werden.
In Nordrhein-Westfalen sind laut Landesbauordnung NRW
sogar bis zu 75 m³ im bebauten Bereich möglich – ebenfalls nur, wenn kein Holzofen vorhanden ist.
In Bayern sind häufig Saunen bis 20 m² Grundfläche erlaubt (mygartenhaus24.de – Ratgeber zur Baugenehmigung).

Tipp:

Frage immer beim örtlichen Bauamt nach. Die Auskunft dauert nur wenige Minuten,
verhindert aber Missverständnisse und erspart dir im Zweifel viel Aufwand.

Regionale Unterschiede und wichtige Faktoren

Die genauen Grenzwerte unterscheiden sich deutlich zwischen den Bundesländern.
Während in Niedersachsen beispielsweise bis zu 40 m³ im bebauten Bereich ohne Genehmigung möglich sind
(Landesbauordnung Niedersachsen),
gelten in Schleswig-Holstein nur 30 m³ im Innenbereich und 10 m³ im Außenbereich
(laut Stadt Kiel – Merkblatt „Verfahrensfreie Nebenanlagen“).

Neben dem Volumen spielen noch weitere Punkte eine Rolle:

  • Standort: Im bebauten Innenbereich gelten oft großzügigere Regeln.
    Im Außenbereich (außerhalb von Ortschaften) ist fast immer eine Genehmigung nötig.

  • Ofenart: Holzöfen gelten als Feuerstätte und benötigen in der Regel eine separate Genehmigung nach der BImSchV.

  • Abstände: Ein Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück wird fast überall verlangt.

  • Bebauungsplan: Wenn dein Grundstück in einem ausgewiesenen Baugebiet liegt, können zusätzliche Vorschriften gelten.

Kurz gesagt:
Die meisten privaten Gartensaunen dürfen zwischen 10 und 40 m² groß sein
(entspricht etwa 20 bis 75 m³ Bruttorauminhalt) –
aber nur, solange sie ohne Holzofen betrieben werden und auf eigenem Grund im Innenbereich stehen.

Welche Saunaarten sind erlaubt – und was du beachten musst

Nicht jede Sauna ist gleich. Je nach Bauweise und Nutzung ändert sich,
ob sie als Gebäude oder mobiles Objekt gilt.

Fasssaunen sind durch ihre runde Bauform und Mobilität besonders beliebt.
Sie lassen sich leicht aufstellen, brauchen kein Fundament und gelten in vielen Regionen nicht als bauliche Anlage
ideal also für genehmigungsfreie Projekte.

Blockbohlen- oder Massivholzsaunen dagegen sind schwerer und fest installiert.
Sie gelten baurechtlich oft als Gartenhaus mit Sauna-Funktion
und sollten dem Bauamt gemeldet werden – besonders, wenn sie größer als 30 m³ sind.

Auch mobile Saunawagen auf Anhängern werden immer beliebter.
Sie gelten nicht als festes Bauwerk, solange sie beweglich bleiben und keinen dauerhaften Anschluss besitzen.

Sicherheitsaspekte:

  • Halte stets mindestens 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze
  • Lass Stromanschlüsse nur durch Fachpersonal installieren.
  • Verwende hitzebeständige Materialien im Innenraum.

Wenn du Unterstützung bei Planung, Modellwahl oder Anschluss benötigst,
steht dir Koba Sauna als erfahrener Anbieter beratend zur Seite –
von der kompakten Fasssauna bis zur individuell geplanten Gartensauna.

Praxis-Tipps & typische Fehler aus Erfahrung

Ein häufiger Fehler besteht darin, den Standort zu unterschätzen.
Ein Kunde von uns in Niedersachsen stellte seine Sauna zu nah an die Grundstücksgrenze.
Das Bauamt bemängelte den fehlenden Abstand – er musste die Sauna um rund einen Meter versetzen.
Kleinigkeit, aber vermeidbar.

Häufige Fehler beim Saunabau:

  • Zu geringer Abstand zum Nachbarn

  • Feste Fundamente bei eigentlich mobilen Modellen

  • Holzofen ohne Genehmigung eingebaut

  • Keine Rücksprache mit Elektriker oder Schornsteinfeger

Der beste Weg:
Planung vor Aktion.
Ein kurzes Gespräch mit dem Bauamt und eine fachkundige Beratung vermeiden Ärger und sichern dein Projekt ab.

Warum sich eine Gartensauna lohnt

Saunieren ist längst kein Luxus mehr. Laut einer Studie des Deutschen Sauna-Bundes
war 2023 etwa jeder dritte Deutsche mindestens einmal in der Sauna.
Viele wünschen sich die Entspannung des Spas in den eigenen Garten zu holen –
ganz privat, zu jeder Zeit und ohne fremde Blicke.

Eine private Sauna:

  • stärkt das Immunsystem,

  • reduziert Stress,

  • fördert die Durchblutung,

  • und steigert den Wert des Grundstücks.

Laut einer aktuellen Marktanalyse von Spherical Insights (2024)
wächst der deutsche Saunamarkt jährlich um rund 5,8 % – ein klares Zeichen,
dass Gartensaunen immer gefragter werden.

Fazit: Planung schafft Sicherheit

Eine Sauna im Garten ist eine wunderbare Ergänzung für jedes Zuhause –
aber wie bei jedem Bauprojekt gilt: Informieren ist besser als korrigieren.
In den meisten Bundesländern dürfen kleine Saunen bis 30 m³ bis 75 m³ Rauminhalt genehmigungsfrei gebaut werden,
wenn sie keine Feuerstätte enthalten und den Mindestabstand zum Nachbarn einhalten.

Wenn du dich frühzeitig informierst und mit Fachleuten sprichst,
steht deiner eigenen Wohlfühloase nichts im Weg.

Unterstützung bei Planung und Bau deiner Gartensauna

Wenn du eine Sauna im Garten planst und dir unsicher bist, welche Größe erlaubt ist oder welches Modell zu deinem Grundstück passt,
unterstützen wir dich bei Koba Sauna gerne persönlich.

Wir bieten Gartensaunen in vielen Bauarten und Größen,
die du individuell konfigurieren kannst – von der kompakten Fasssauna bis zur modernen Design-Sauna.
Unser Team prüft gemeinsam mit dir die rechtlichen Rahmenbedingungen und hilft bei der sicheren Umsetzung deines Projekts.

Häufige Fragen zur Gartensauna & Baugenehmigung

Ist eine Außensauna genehmigungspflichtig?

Eine Außensauna ist in den meisten Fällen nicht genehmigungspflichtig, solange sie im bebauten Innenbereich steht und unter 30 bis 75 m³ Rauminhalt bleibt.
Sobald du jedoch einen Holzofen einbaust oder die Sauna fest mit dem Boden verankerst,
gilt sie als bauliche Anlage und kann genehmigungspflichtig sein.
Im Außenbereich außerhalb von Ortschaften ist fast immer eine Baugenehmigung nötig.

Ja, das ist grundsätzlich möglich.
Wenn du dein Gartenhaus zur Sauna umbauen möchtest, muss es baurechtlich geeignet sein – also über ausreichende Belüftung, Dämmung und Brandschutz verfügen.
Der Stromanschluss sollte fachgerecht installiert werden.
Ist das Gartenhaus größer als 30 m³ oder besitzt einen Holzofen, kann eine Baugenehmigung oder Feuerstätten-Abnahme erforderlich sein.

Beim Bau einer Gartensauna spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
Die Größe und der Standort bestimmen, ob eine Genehmigung nötig ist.
Außerdem musst du den Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten,
den Ofentyp (Holz oder elektrisch) berücksichtigen und auf Brandschutz, Fundament und Stromanschluss achten.
Erkundige dich immer beim örtlichen Bauamt, bevor du mit dem Bau beginnst.

Die zulässige Größe für Nebengebäude – dazu zählt auch eine Gartensauna – hängt vom Bundesland ab.
In Hessen sind bis 30 m³, in Niedersachsen bis 40 m³, in Nordrhein-Westfalen bis 75 m³
und in Bayern bis 20 m² Grundfläche meist genehmigungsfrei, sofern kein Holzofen eingebaut wird.
Im Außenbereich ist eine Genehmigung fast immer Pflicht.

Ja, eine Sauna im Keller ist erlaubt, wenn die baulichen Voraussetzungen stimmen.
Wichtig sind eine gute Belüftung, ein geeigneter Feuchtigkeitsschutz
und ein sicherer elektrischer Anschluss durch eine Fachkraft.
Ein Holzofen ist im Keller jedoch nicht gestattet, da dafür eine eigene Abgasanlage und Genehmigung erforderlich wären.

Für eine Gartensauna gelten ähnliche Regeln wie für Gartenhäuser.
Sie muss standsicher, brandschutzgerecht und nachbarfreundlich platziert sein.
Ein Abstand von mindestens drei Metern zur Grundstücksgrenze ist empfehlenswert.
Bei Holzöfen greifen zusätzlich die Vorschriften der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV).
Im Zweifel entscheidet immer das örtliche Bauamt über die Zulässigkeit.

Wenn du eine Sauna ohne erforderliche Genehmigung errichtest,
kann das Bauamt den sofortigen Rückbau oder eine nachträgliche Genehmigung verlangen.
Außerdem können Bußgelder verhängt werden, wenn du gegen Bauordnungen oder Brandschutzbestimmungen verstößt.
Deshalb ist es ratsam, vor dem Bau eine Auskunft beim Bauamt einzuholen.

In den meisten Fällen nein.
Die Landesbauordnungen schreiben für Nebengebäude einen Abstand von mindestens drei Metern zur Grundstücksgrenze vor.
Diese Regel dient dem Brandschutz und dem nachbarschaftlichen Frieden.
Nur in Ausnahmefällen – etwa bei sehr kleinen, mobilen Saunen – kann eine Ausnahme zugelassen werden.

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